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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fiber NetworkS GmbH Heinitzstraße 1b, 66583 Spiesen- Elversberg Stand 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Werk- und Dienstleistungen, die wir gegenüber Auftraggebern erbringen. (2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. (3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Bei einzelnen Klauseln wird, soweit gesetzlich erforderlich, differenziert.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten annehmen können. (2) Vorher durch uns abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. (3) Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. (4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Preisanpassungen nach Vertragsschluss sind zulässig, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Umstände eintreten, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren. Die Anpassung erfolgt transparent und nachvollziehbar; Verbraucher werden vorab informiert und können vom Vertrag zurücktreten. (3) Die Gesamtvergütung ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. (4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Auftraggeber nur, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Einschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
§ 4 Leistung, Mitwirkung, Subunternehmer (1) Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Streik oder Fällen höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Der Auftraggeber wird über die Verzögerung unverzüglich informiert. Beide Parteien können bei erheblicher Verzögerung vom Vertrag zurücktreten. (2) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Strom und Räumlichkeiten rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zu seinen Lasten, insbesondere verlängern sich Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen um die Dauer der Verzögerung. (3) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Vertragserfüllung durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände zu sorgen. (4) Der Auftraggeber hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Ort, an dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Eventuell notwendige Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Auftraggebers einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. (5) Alle mit uns geschlossenen Dauerschuldverhältnisse, für die eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (6) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Unteraufträge an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben. Die Beauftragung von Subunternehmern bedarf keiner vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern dessen schutzwürdigen Interessen nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen werden wir die Identität der eingesetzten Subunternehmer offenlegen. Der Auftraggeber kann dem Einsatz eines bestimmten Subunternehmers aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 5 Mängelansprüche (1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Leistung an einen Verbraucher. (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung sowie die Vereinbarungen über die Ausführung der Werk- bzw. Dienstleistung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Auftraggeber vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. (3) Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) ebenfalls unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. (4) Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. (5) Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. (6) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 6 Haftung (1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf eine Summe von 5 Mio. Euro für Personenschäden, 5 Mio. Euro für Sachschäden, 100.000.- Euro für Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Auftraggeber nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sowie Abtretungen künftiger Forderungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. (3) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 9 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen möglichst nahe kommt und wirksam ist.
§ 10 Verbraucherinformation zur Streitbeilegung (1) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (2) Verbraucher werden auf die zuständige Schlichtungsstelle und deren Website hingewiesen, sofern eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
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Heinitzstraße 1b, 66583 Spiesen-Elversberg